(Stand 21.01.2025)
Die Einstellung von zu vermittelnden Gegenständen in die UDE Kleinanzeigen kann durch alle Mitarbeitenden der Hochschule im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs vorgenommen werden. Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich kostenlos und nur zur dienstlichen Verwendung.
Es darf ausschließlich Eigentum/Inventar der Universität Duisburg-Essen für die interne Weiternutzung angeboten werden. Für die Vermittlung von privaten Gegenständen steht Ihnen die Seite campuskram zur Verfügung.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen nur Gegenstände angeboten werden, die technisch in Ordnung sind. Arbeitsmittel/Geräte müssen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen und dementsprechend geprüft sein.
Ausgeschlossen von der Vermittlung sind auch Mediengeräte wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets, die über den Einkauf zurückgeführt werden müssen.
Hinweis zur Betriebsmittelprüfung: Elektrische Geräte werden auf Anfrage durch das Gebäudemanagement geprüft.
Der Transport der Gegenstände ist grundsätzlich vom übernehmenden Bereich zu organisieren. Für Fragen dazu steht Ihnen das Liegenschaftsmanagement zur Verfügung.
Kleinteile (wie z. B. Computer-Mäuse, Tastaturen, Druckerpatronen etc.) sind vom Transport über Speditionen ausgeschlossen; Der Transport ist in Eigenregie zu organisieren.
Ordnungsmäßig verpackt ist bis zur Größe einer Umzugskiste der Versand über die Hauspost ebenfalls möglich. Größere Gegenstände (z. B. Bürodrehstuhl) können nach Rücksprache mit der Fahrdienstleitung von der Poststelle an dem einen Campus zur Poststelle an dem anderen Campus gebracht werden. Ggfs. auch an andere Stellen wie Paketräume etc. Ein Transport von Büro zu Büro kann jedoch seitens des Fahrdienstes nicht übernommen werden.
Wird ein inventarisierter Gegenstand vermittelt, muss die Anlagenbuchhaltung per E-Mail mit dem Formular Anlagenumsetzung über die Umsetzung des Gegenstandes informiert werden. Bitte geben Sie dazu die Anlagennummer (ehemals Inventarnummer), die Bezeichnung des Gegenstandes, die aktuelle Kostenstelle, den neuen Standort und die Kostenstelle an, der der Gegenstand zugeordnet werden soll.
Grundsätzlich sind Gegenstände inventarisiert, die folgende Merkmale aufweisen:
Bei nicht-inventarisierten Gegenständen benötigt die Anlagenbuchhaltung keine weiteren Informationen.
Die üblichen internen Prozesse zur Aussonderung müssen eingehalten werden. Den Aussonderungsantrag und Erläuterungen zum Aussonderungsantrag finden Sie bei den Formularen des Dezernates Wirtschaft & Finanzen unter dem Menüpunkt „Haushalt“.
Alle ausgesonderten Gegenstände, können durch die Hochschulangehörigen an den Abfallsammelstellen abgegeben werden. Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten, Standorten und Öffnungszeiten finden Sie bei der Entsorgung der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Große Mengen von Entsorgungsgütern können nach Absprache mit der Stabsstelle A&U durch ein Fachunternehmen vor Ort abgeholt werden. Für diesen Service planen Sie bitte eine ausreichende Bearbeitungszeit bis zur endgültigen Abholung ein. Zur Anmeldung wird ein formloser, schriftlicher Auftrag mit einer Auflistung der Gegenstände, Raumangabe und Kontaktdaten benötigt.
Die Anträge senden Sie bitte - nach Campus getrennt - an:
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Entsorgungsrichtlinie unter dem Gliederungspunkt „Sperrmüll/Entrümpelung“.
Laut § 6 Abs. 1 der Dienstvereinbarung zum Homeoffice an der Universität Duisburg-Essen können Beschäftigte Mobiliar der UDE über die UDE Kleinanzeigen zur Ausstattung des Homeoffice erhalten. Dies erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko der Beschäftigten.
Verkäufe, Schenkungen, Spenden an Schulen, eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen der Aussonderung von nicht mehr benötigten Anlagegegenständen sind möglich. Die Voraussetzungen für Verkäufe, Schenkungen und Spenden regelt das Sachgebiet Anlagen- & Finanzbuchhaltung (Dezernat Wirtschaft und Finanzen).